Als Arbeitgeber sind wir gesetzlich verpflichtet, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bestimmte Arbeits- und Arbeitsschutzgesetze frei zugänglich zu machen.
Folgende Gesetze stehen Ihnen hiermit zur Verfügung:
Aushangpflichtige Arbeitsgesetze
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Informationspflicht zur Verarbeitung von Beschäftigtendaten
72 KB -
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
694 KB -
Das Bürgerliche Gesetzbuch in Auszügen § 611 bis 630 (BGB)
123 KB -
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
83 KB -
Das Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (JArbSchG)
125 KB -
Das Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter (MuSchG)
111 KB -
Die Biostoffverordnung (BioStoffV)
138 KB
Mit dieser Zusammenstellung kann sich der Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin über die aktuelle Gesetzeslage ohne großen Aufwand informieren.