Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung
Grundpflege
Die Grundpflege umfasst die tägliche Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten. Dazu gehören z.B.:
- Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren)
- Ernährung (Zubereitung von Mahlzeiten, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme)
- Mobilität (Hilfestellung beim Aufstehen, An- und Auskleiden, Lagern, Gehen und Treppensteigen)
- Hilfe bei Ausscheidungen (Toilettengänge, Inkontinenzversorgung)
Hauswirtschaftliche Versorgung
- Wir vermitteln Unterstützung bei der Haushaltsführung.
Betreuungsleistungen
Begleitung, Beschäftigung und Beaufsichtigung, zum Beispiel bei
- Vorlesen
- Spielen
- Unterhaltungen
- Begleitung bei Spaziergängen
Pflegeberatung und Unterstützung
- Beratungseinsätze nach §37 Abs. 3 SGB XI zur Qualitätssicherung für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen
- Beratung für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige zu Pflegehilfsmitteln und Wohnraumanpassung
- Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen
Pflegeeinsätze im Rahmen der Verhinderungspflege
Sollten pflegende Angehörige verhindert sein, übernehmen wir die pflegerische Versorgung im Rahmen der Verhinderungspflege.
Häusliche Krankenpflege gemäß §37 SGB V (Behandlungspflege)
Im Rahmen der Krankenversicherung bieten wir medizinisch notwendige Leistungen der häuslichen Krankenpflege an, die ärztlich verordnet werden müssen.
Zu diesen Leistungen zählen zum Beispiel.:
- Medikamentengabe (Tabletten, Tropfen, Injektionen)
- Wundversorgung (Verbandswechsel, Versorgung von Dekubitus, chronischen Wunden)
- Blutdruck- und Blutzuckermessung
- Injektionen
- Anlegen und Wechseln von Kompressionsverbänden
- An- und Ausziehen von Kompressionstrümpfen ab Klasse II
- Spezialisierte ambulante Palliativversorgung nach § 37b SGB V (SAPV)
Individuelle Planung der Versorgung
Wir erstellen in enger Abstimmung mit den Betroffenen und ihren Angehörigen einen individuellen Maßnahmenplan, der regelmäßig überprüft und angepasst wird. So gewährleisten wir eine passgenaue und flexible Pflege, die sich am tatsächlichen Bedarf orientiert.
Zusätzliche Leistungen
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI
Pflegebedürftige haben Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen, die individuell auf ihre Bedürfnisse abgestimmt sind, z.B.:
- Gemeinsame Spaziergänge oder Freizeitaktivitäten
- Unterstützung bei der Tagesstrukturierung und Kommunikation
Wir unterstützen Sie bei
- der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln
- der Besorgung von Verordnungen und Rezepten
- Anträgen zu Leistungen der Pflegeversicherung
- der Kontaktaufnahme zu Sanitätshäusern, Pflegeheimen und Tagespflegeeinrichtungen
Wir vermitteln:
Im Bedarfsfall sind wir für unsere Klienten täglich 24 Stunden erreichbar, auch an Sonn- und Feiertagen.